Nierene

Zivilinvalidität – Schwere Behinderung

Anerkennung der Zivilinvalidität – Feststellung der schwerwiegenden Behinderung

Die Maßnahmen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose werden durch das Landesgesetz vom 21. August 1978, Nr. 46 (Externer Link)in geltender Fassung geregelt.

  1. Beim Dienst für Rechtsmedizin (Externer Link) des Südtiroler Sanitätsbetriebs kann um eine ärztliche Visite zwecks Anerkennung der Zivilinvalidität, Zivilblindheit oder Gehörlosigkeit angesucht werden (sogenannte Zivilinvalidenkommission).
    Dialysepatientinnen und Dialysepatienten haben Anrecht auf Anerkennung der Zivilinvalidität mit sämtlichen dafür vorgesehenen Leistungen. Wenn das Ansuchen auf Anerkennung der Zivilinvalidität beim zuständigen Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs gestellt wird, sollte zugleich auch das Ansuchen um Feststellung der schwerwiegenden Behinderung werden, so dass beide Ansuchen bei einer einzigen ärztlichen Visite gleichzeitig erledigt werden können.
  2. Die finanziellen Leistungen an Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose werden von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) (Externer Link) ausbezahlt. 

Ausweis für Personen mit anerkannter Zivilinvalidität

Im Jahr 2012 hat die Landesregierung den Südtiroler Sanitätsbetrieb beauftragt, für die Ausstellung der Ausweise für Personen mit einer Zivilinvalidität ab 46% zu sorgen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den oben angeführten Dienst für Rechtsmedizin.

Siehe auch:

https://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/behinderungen/finanzielle-leistungen/zivilinvaliden-zivilblinde-gehoerlose.asp

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Organspende und Transplantation in Italien

Die Bestimmungen über die Organspende und Transplantation beinhalten 3 verschiedene Aspekte:

  • 1. Die Todesfeststellung
  • 2. Die Formulierung des Spenderwillens
  • 3. Die Organisation des Transplantationssystems
lesen Sie mehr

Fragen und Antworten zur Transplantation

Organspende und -transplantation – eine Wahl, die ein Leben wert ist

lesen Sie mehr

Begünstigungen am Arbeitsplatz

(Gesetz vom 5. Februar 1992, Nr. 104)

Zielgruppe:

  • Arbeitnehmer mit einer schwerwiegenden Behinderung
  • Verwandte und Verschwägerte von Menschen mit einer schwerwiegenden Behinderung innerhalb des dritten Grades
  • Eltern, auch Adoptiveltern von Minderjährigen mit einer schwerwiegenden Behinderung
lesen Sie mehr

Formulare zum Download

Hier befinden sich Formulare zum Thema Rückvergütung für Therapien, medizinische Hilfsmittel, Fahrtkosten, Spesen für fachärztliche Visiten, Medikamente, Sehhilfen …

lesen Sie mehr