Nierene

Unterstützungsmöglichkeiten

Der Südtiroler Nierenkrankenverein nierene EO ist seit 7. November 2022 unter der Nummer 68445 im Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors/Registro unico nazionale del Terzo Settore (RUNTS) eingetragen.

Der Verein kann eine Spendenbestätigung für die Absetzbarkeit von der Einkommenssteuer ausstellen.

Sie können Ihre Spende unter Angabe Ihrer Steuernummer direkt auf unser Bankkonto überweisen.

Spendenkonto:

Südtiroler Sparkasse, Zweigstelle Romstr., Bozen
IBAN: IT 10 F 06045 11603 00000 1785400

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können 5 Promille der Einkommenssteuer dem Verein nierene zuweisen.

Es reicht Ihre Unterschrift auf dem entsprechenden Feld im Steuervordruck CU, 730 oder UNICO sowie die Angabe der Steuernummer des Vereins.

Steuernummer 800 211 202 19

  • Es sind keine Kosten für Sie damit verbunden
  • Sie unterstützen damit den Verein und geben ein Zeichen der Solidarität gegenüber schwer erkrankten Menschen. Spenden ist Ausdruck eines verantwortungsvollen gesellschaftlichen Handelns

WIR DANKEN FÜR IHRE WERTVOLLE UNTERSTÜTZUNG

Nierene

Der Südtiroler Nierenkrankenverein EO ist ein ehrenamtlicher Verein. 

Unser Verein besteht aus den in Südtirol ansässigen Nierenkranken, Dialysepatientinnen und Dialysepatienten, Nierentransplantierten, deren Angehörigen und Sympathisantinnen und Sympathisanten und verfolgt laut Statut ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist unpolitisch.

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Statut

VEREINSSATZUNG

BEZEICHNUNG – DAUER – VEREINSZWECK

ART. 1)
Der ehrenamtliche Verein führt den Namen nierene SÜDTIROLER NIERENKRANKENVEREIN EO – ASSOCIAZIONE ALTOATESINA NEFROPATICI ODV

ART. 2)
Sitz des Vereins ist Bozen, und seine Dauer ist auf unbestimmte Zeit festgesetzt.

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Mitglied werden

Nierene – Südtiroler Nierenkrankenverein EO ist ein Freiwilligenverein von Betroffenen für Betroffene. Wir sind ehrenamtlich für chronisch nierenkranke Personen, Dialysepatientinnen und Dialysepatienten und Nierentransplantierte tätig und verstehen uns als deren Interessenvertretung. Wir bieten Beratung und Aufklärung in vielerlei Belangen. Wir bemühen uns um gute Zusammenarbeit mit den Dialysestationen und den betreuenden Fachärztinnen und Fachärzten.

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Transparenzbestimmungen Ges. 124/2017

Transparenz im Sinne des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124 – Art. 1 – Abs. 125 bis 129

Abrechnung der erhaltenen öffentlichen Beiträge 

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